Auftragsverarbeitungsvertrag der SteinCastle GmbH

Präambel

Die SteinCastle GmbH (im Folgenden „Auftragsverarbeiter“) bietet Dienstleistungen im Bereich Web-Design und Hosting für ihre Kunden (im Folgenden „Verantwortlicher“) an. Im Zuge dieser Dienstleistungen kommt es zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten, welche die SteinCastle GmbH im Auftrag des Verantwortlichen durchführt.

Inhaltsübersicht

– Vertragsgegenstand
– Verpflichtungen des Auftragsverarbeiters
– Verpflichtungen des Verantwortlichen
– Datensicherheitsmassnahmen
– Unterstützungsleistungen
– Einbindung von Subunternehmern
– Überwachungs- und Kontrollrechte
– Vertragsänderungen und -laufzeit
– Abschlussklauseln

1. Vertragsgegenstand

Dieser Vertrag legt die Bedingungen fest, unter denen die SteinCastle GmbH als Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet. Die Spezifikationen der Datenverarbeitung, einschliesslich der Zwecke und Mittel, werden durch separate Vertragsvereinbarungen, einschliesslich der allgemeinen Geschäftsbedingungen und spezifischer Hosting-Verträge, definiert.

2. Verpflichtungen des Auftragsverarbeiters

Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich, die Daten ausschliesslich im Rahmen der erbrachten Dienstleistungen und gemäss den Weisungen des Verantwortlichen zu verarbeiten. Die SteinCastle GmbH wird alle notwendigen Massnahmen ergreifen, um die Sicherheit und Vertraulichkeit der Daten zu gewährleisten, und wird den Verantwortlichen unverzüglich informieren, falls Weisungen den Datenschutzgesetzen zuwiderlaufen sollten.

3. Verpflichtungen des Verantwortlichen

Der Verantwortliche ist verpflichtet, angemessene Sicherheitsmassnahmen zum Schutz der Daten zu treffen und den Auftragsverarbeiter unverzüglich über festgestellte Datenschutzverletzungen oder Mängel in der Datenverarbeitung zu informieren.

4. Datensicherheitsmassnahmen

Der Auftragsverarbeiter implementiert und unterhält angemessene technische und organisatorische Massnahmen, um ein hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten, und berücksichtigt dabei die Art der verarbeiteten Daten sowie potenzielle Risiken.

5. Unterstützungsleistungen

Auf Anfrage unterstützt der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen bei der Einhaltung seiner datenschutzrechtlichen Pflichten, insbesondere bei der Bearbeitung von Anfragen betroffener Personen und der Meldung von Datenschutzverletzungen.

6. Einbindung von Subunternehmern

Der Auftragsverarbeiter darf für die Erbringung der Dienstleistungen Subunternehmer hinzuziehen, sofern diese die gleichen Datenschutzverpflichtungen wie der Auftragsverarbeiter erfüllen.

7. Überwachungs- und Kontrollrechte

Der Verantwortliche hat das Recht, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Verpflichtungen durch den Auftragsverarbeiter zu überprüfen und zu kontrollieren.

8. Vertragsänderungen und -laufzeit

Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft und gilt für die Dauer der zugrundeliegenden Dienstleistungsvereinbarung.

9. Abschlussklauseln

Bei Streitigkeiten gilt liechtensteinisches Recht. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem ursprünglichen Zweck am nächsten kommen. Der Gerichtsstand ist der Sitz der SteinCastle GmbH.

Zuletzt aktualisiert: 08.02.2024

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